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Spenden und Fördern

Jede Spende zählt

Die Arbeit der Marfan Hilfe wird wesentlich durch Spenden getragen. Als gemeinnütziger Verein stellen wir dir für deine Spende eine Zuwendungsbescheinigung aus – für Beträge bis 300 Euro genügt gegenüber dem Finanzamt der vereinfachte Nachweis.

So wirkt deine Spende

10 Euro

finanzieren Informationsmaterial für eine neu diagnostizierte Familie

50 Euro

ermöglichen einer Person die Teilnahme an einem Regionaltreffen

500 Euro

tragen regionales Engagement über ein ganzes Jahr

1.000 Euro

sichern eine Ausgabe unserer Mitgliederzeitung

Online spenden

Am schnellsten geht es über unser Spendenformular. 

FundraisingBox Logo

Per Überweisung

Marfan Hilfe (Deutschland) e. V.
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN DE53 3806 0186 5008 1010 10
BIC GENODED1BRS

Gib im Verwendungszweck bitte deine Adresse an, wenn du eine Zuwendungsbescheinigung möchtest.

Weitere Möglichkeiten

  • Spendenhaus aufstellen – an einem gut besuchten Ort wie Apotheke, Reisebüro oder Gaststätte. Wir schicken dir Haus und Infomaterial zu.
  • Anlassspenden zu Geburtstag, Jubiläum oder Hochzeit, statt Geschenken.
  • Fördermitglied werden und uns dauerhaft mit einem festen Betrag unterstützen.
  • Zweckgebunden spenden für einen bestimmten Bereich, etwa das Kinderseminar oder die Aufklärungsarbeit.

Fördermitglied werden

Häufige Fragen rund ums Spenden

Erhalte ich eine Zuwendungsbescheinigung?

Ja. Für Beträge bis 300 Euro genügt gegenüber dem Finanzamt der vereinfachte Nachweis, also der Kontoauszug zusammen mit unserem Freistellungsbescheid. Für höhere Beträge senden wir dir eine Bescheinigung zu – dafür brauchen wir deine vollständige Anschrift.

Kann ich zweckgebunden spenden?

Ja. Gib im Verwendungszweck den gewünschten Bereich an, zum Beispiel „Kinderseminar“ oder „Aufklärung“. Bei größeren Projektspenden sprich uns gern vorher direkt an, damit wir die Verwendung gemeinsam abstimmen können.

Wie werde ich Hüterin oder Hüter eines Spendenhauses?

Melde dich im Vereinsbüro. Wir schicken dir ein Spendenhaus und Informationsmaterial zu und begleiten dich bei der Abrechnung. Der Aufwand ist gering: aufstellen, gelegentlich nachsehen, einmal im Jahr abrechnen.

Wofür wird das Geld konkret verwendet?

Für Beratung und Infotelefon, für Seminare und Regionalgruppen, für Aufklärungsmaterial und für die Interessenvertretung gegenüber Politik und Versorgung. Die Aufteilung findest du im jährlichen Tätigkeitsbericht.

Kann ich meine Spende widerrufen?

Bei einer Lastschrift kannst du der Abbuchung innerhalb von acht Wochen bei deiner Bank widersprechen. Bei einer Überweisung wende dich bitte an unser Vereinsbüro, dann klären wir die Rückabwicklung.

Fragen zu einer größeren Spende, zu Anlassspenden oder zu einer Zuwendung aus einem Nachlass? Wir beraten dich persönlich und unverbindlich.

Infotelefon 0800 7613344 · Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Die Wirkungsbeispiele sind Durchschnittswerte aus unserer Vereinsarbeit und keine Zusicherung für den Einzelfall. Der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro richtet sich nach § 50 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Über die Verwendung der Mittel gibt der jährliche Tätigkeitsbericht Auskunft.